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FAQ: Reproduktionen
Benötigte-
Raumgröße

bzw.

Abstand
der
Lichtquellen
Die pauschale Regel, dass bei Reproduktionen ein Ausleuchtwinkel von 30 - 45 Grad benutzt werden soll, bewährt sich in der Praxis im Allgemeinen hervorragend.

Meist wird jedoch übersehen, dass diese Regel nicht für die Mittelsenkrechte, sondern für jeden Punkt der zu reproduzierenden Vorlage eingehalten werden muss. Damit ergeben sich bei größeren Vorlagen leicht räumliche Probleme, und im Amateurbereich gerne verkaufte "Reprotische" erweisen sich schnell als fragwürdig.



Die 30 - 45 Grad-Regel muß für jeden Punkt der Vorlage eingehalten werden.


In der folgenden Grafik wird dieser Zusammenhang verdeutlicht. Die gelben Bereiche erfüllen zwar für den jeweiligen Punkt der Reprovorlage die 30-45-Grad-Regel, jedoch nur in den grünen Bereichen wird sie für die gesamte Vorlage eingehalten.

Abb. 1
Abb. 1



Das Verhältnis von Vorlagenbreite zur benötigten Raumbreite (bzw. der Abstand der Lichtquellen) verhält sich wie 0,27 : 1 bzw. 1 : 3,7.

Für eine 1,35 Meter breite Vorlage benötigt man zum fachgerechten Reproduzieren also eine Raumbreite von mindestens 5 Metern (bei mittiger Hängung).

Auf einem Reprotisch, bei dem die Lichtquellen einen Abstand von 1 Meter aufweisen, dürfen die Reprovorlagen an ihrer Schmalseite nicht größer als 27 cm sein.

Unter Berücksichtigung der Höhe der Vorlage und deren Diagonalen ergibt sich ein noch komplexerer Zusammenhang, abhängig davon ob mit 2, 4 oder flächigen Lichtquellen gearbeitet wird. Um das Beispiel praxisnah zu halten, wurde hier lediglich von der Breite der Vorlage sowie 2 oder 4 punktförmigen Lichtquellen und einer unendlichen Kameraentfernung ausgegangen.

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